ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Für alle Motive gilt: Jegliche Nutzung von Bildern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das ARCHIV BOISELLE erlaubt. Bei ungenehmigter Bildverwendung kann als Schadenersatzanspruch ein Honorar bis zu 5-facher Höhe des üblichen Nutzungshonorars berechnet werden. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Bildnutzungsrechten erfolgen ausschließlich zu den Liefer- und Geschäftsbedingungen von dem ARCHIV BOISELLE.

Vorbemerkung
Der geschäftliche Verkehr mit publizistischen Illustrationen unterliegt meist großem Zeitdruck; wertvolles Bildmaterial wird unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Der Verwendungsraster ist komplex. Haftungsfragen spielen eine wichtige Rolle. Leistungsschutzrechte sind zu beachten. Da ein formeller Vertragsabschluss vor einer kurzfristigen Bestellung meist nicht möglich ist, kommt den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen, die den Branchenbrauch in zusammengefasster Form wiedergeben, eine besondere Bedeutung zu. Abweichenden Bestellbedingungen wird vorsorglich widersprochen. Dies vorausgeschickt gilt Folgendes:

A – Allgemeines
Gespeichertes Bildmaterial sowie evtl. hiervon erstellte Kopien bleiben stets Eigentum des ARCHIV BOISELLE, es wird also ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb der von der Agentur gesetzten Fristen, jedenfalls nach Vertragsbeendigung vollständig zu löschen. Das Bildmaterial darf an Dritte nur dann weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Sichtung und Auswahl oder technischen Zwecken dient. Jede Art der Verwendung bedarf ausdrücklicher Zustimmung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Zustimmungsverpflichtung für die Agentur. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Die Nutzungsrechte sind erst mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen.

B – Honorare
Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken verändert oder Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gelieferte Vorlage ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk ist oder ob das Bild je unter Urheber- oder Leistungsschutz stand. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der Besteller ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung. Falls die verabredete Verwendung nicht erfolgt, kann eine bereits erstellte Rechnung nicht storniert werden. Im Zweifel gilt zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuelle Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Alle weiteren Kosten und Gebühren sind im Einzelnen bei dem ARCHIV BOISELLE zu erfragen.

C – Rechte
Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Vermerks wird ein Zuschlag von 100% zum Honorar verlangt. Der Verwender hat die Agentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Bild übertragen. Die Künstlerrechte, Property Releases, Waren- und Markenzeichen sind vom Benutzer bei den Berechtigten zu erwerben. Freigabe für Werbung muss immer vereinbart werden. Soweit bei einer werblichen Verwendung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung oder zu textlichen Umstellung bedarf immer der Schriftform. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Besteller ist allein dieser etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Rechte gem. § 34 UrhG sind ausbedungen. Die von uns gelieferten Texte sind nach bestem Wissen erstellt, doch haften wir nicht für deren Richtigkeit. Der Verwender trägt die Verantwortung für die Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gem. § 25 Verlagsgesetz mit Anstrich kostenlos zu liefern. Analoge Verwendung von § 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart.

D – Verschiedenes
Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht. Ist der Besteller Kaufmann, so ist der Sitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart. Mit dem Umschreiben einer Rechnung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung davon nicht berührt.

E – Datenbank-Nutzung
Das ARCHIV BOISELLE stellt seinen Kunden einen Zugang über das Internet auf die ARCHIV BOISELLE-Bilddatenbank zur Verfügung. Um alle Funktionen nutzen zu können, ist eine Freigabe durch das ARCHIV BOISELLE notwendig. Der Kunde erhält nach Prüfung ein Passwort und eine Kundennummer. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die aus der Nutzung des Passwortes und der Kundennummer entstehen. Der Zugang und die Recherche sind kostenlos. Für den Versand der bestellten Bilddaten werden Bearbeitungskosten und Digitalkosten in Rechnung gestellt. Das ARCHIV BOISELLE übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung für Schäden, die sich aus einer eventuellen Störung der Datenbank ergeben. Das ARCHIV BOISELLE behält sich das Recht vor, Kunden zu sperren bzw. nicht zuzulassen.

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